25845 Nordstrand

Gepflegte 1-Zimmer Wohnung unmittelbar an der Nordsee

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Wohnfläche ca. 30 m² Zimmer 1 Kaufpreis 85.000 EUR
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Objektnummer 24404013
Kaufpreis 85.000 EUR
Wohnfläche ca. 30 m²
Wohnungstyp Etagenwohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Zustand der Immobilie gepflegt
Bauweise Massiv
Zimmer 1
Schlafzimmer 1
Badezimmer 1
Etage 1
Baujahr 1973
Energieausweis
0
25
50
75
100
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225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
74.00 kWh/m2a
B
Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 20.02.2030
Heizungsart Etagenheizung
Endenergiebedarf 74.00 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse B
Befeuerung Elektro
Wesentlicher Energieträger ELEKTRO
Baujahr laut Energieausweis 1973
Objektbeschreibung
Sie suchen eine kleine 1-Zimmer Wohnung in unmittelbarer Nähe zur Nordsee ?

Dann hat Ihre Suche ein Ende.

Diese gepflegte Appartement befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, dass 1973 in massiver Bauweise im Kurzentrum der Halbinsel Nordstrand errichtet wurde.
Lediglich ein weiteres Gebäude trennt diese Wohnanlage vom Übergang zum grünen Strand.

Auf der Erdgeschoss-/Eingangsebene stehen für die Wohnungen Kellerersatzräume zur Verfügung.

Zu Fuß über wenige Stufen, oder per Fahrstuhl, ist die Wohnung zu erreichen.

Beim Betreten der Wohnung befindet sich vom Flur aus rechter Hand eine kleine Pantryküche mit Herd/Backofen, Kühlschrank, Spüle und entsprechendem Stauraum.

Geradeaus erreicht man das geräumige Wohn-/Ess- und Schlafzimmer. Als Schlafmöglichkeit dient derzeit ein ausklappbares Schrankbett.

Von hier aus erreicht man das Wannenbad.

Beheizt wird die Wohnung über eine Nachtspeicherheizung (angabegemäß asbestfrei). Der Stromverbrauch liegt aktuell bei lediglich € 18,-- im Monat.

Auf dem Privatparkplatz der Hausanlage hinter dem Haus steht für jede Wohneinheit 1 PKW-Stellplatz zur Verfügung.

Das die Wohnung gut verwaltet wird, sieht man nicht zuletzt am geringen Hausgeld, das trotz Fahrstuhlanlage nur € 85,-- im Monat beträgt.

Fazit:

Ein kleines Domizil für die Eigennutzung oder Vermietung direkt an der Nordsee zu einem überschaubaren Preis.
Lage
Die Halbinsel Nordstrand gehört mit seinen rd. 2.256 Einwohnern zum Naturpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und liegt vor Husum, der Kreisstadt des Landkreises Nordfriesland.

Über den Nordstrander Damm ist die Halbinsel mit dem Festland verbunden.

Reetgedeckte Häuser und Salzwiesen prägen Nordstrand, dessen Hauptwirtschaftszweige der Tourismus und die Landwirtschaft sind.

Durch die unmittelbare Nähe zur Nordsee wird hier Erholung groß geschrieben. Gleichzeitig bieten sich diverse Ausflugsmöglichkeiten über den Fähranleger nach Amrum, Sylt bzw. Pellworm.

Selbst das Holländerstädtchen Friedrichstadt, wie auch die schönen Strände in Sankt Peter-Ording, sind in einer überschaubaren Zeit zu erreichen.

Wer mehr möchte oder benötigt, findet insbesondere in der nah gelegenen Kreisstadt Husum unzählige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, ein Krankenhaus, sowie den Fernbahnhof mit Anschluss Richtung Sylt bzw. nach Hamburg.
Ausstattung
- 1. Obergeschoss

- 1 Zimmer, Pantry-Küche, Wannenbad

- Abstellraum/Kellerraum im Erdgeschoss

- Fußbodenbelag: Fliesen, Teppichboden

- Kfz-Stellplatz hinter dem Haus
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 20.2.2030.
Endenergiebedarf beträgt 74.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Elektro.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1973.
Die Energieeffizienzklasse ist B.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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