Die erste Klärung steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit einer Immobilie auf Mallorca betrifft die Unterscheidung, ob Sie als juristische Person, z.B. im Namen einer Gesellschaft, oder als natürliche Person handeln. Darüber hinaus ist entscheidend, ob Sie in Spanien als Resident registriert sind oder nicht.
Einmalige Steuern:
- Grunderwerbsteuer: Ab dem 01.01.2023 gelten auf Mallorca neue Regelungen für die Grunderwerbsteuer. Die ersten 400.000 € des Immobilienkaufpreises unterliegen einer Grunderwerbsteuer von 8 %. Für den Betrag von 400.001 € bis 600.000 € des Kaufpreises wird eine Grunderwerbsteuer von 9 % erhoben. Zwischen 600.001 € und 1.000.000 € des Kaufpreises beträgt die Grunderwerbsteuer 10 %. Zwischen 1.000.001 € und 2.000.000 € des Kaufpreises beträgt die Grunderwerbsteuer 12 %. Bei einem Kaufpreis über 2.000.001 € wird eine Grunderwerbsteuer von 13 % fällig.
- Mehrwertsteuer: Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an, beim Kauf einer Immobilie zum Erstbezug Mehrwertsteuer (IVA). Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Art der Immobilie ab. Für Wohnimmobilien einschließlich Garagenplätze (maximal 2 pro Wohneinheit) beträgt der IVA-Satz 10 % des Kaufpreises. Beim Erwerb von Grundstücken von einem Gewerbebetrieb sowie beim Erwerb von Gewerbeimmobilien beträgt der Steuersatz 21 %.
Laufende, jährlich zu entrichtende Steuern:
- Grundsteuer (IBI): Die Grundsteuerpflicht erstreckt sich auf den Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nießbraucher der Immobilie. Die Gemeinden legen die Höhe der Grundsteuer fest, die landesweit zwischen 0,4 % und 1,1 % für erschlossene Grundstücke und zwischen 0,3 % und 0,9 % für nicht erschlossene Grundstücke liegt.
- Vermögensteuer: Die Vermögensteuer auf Mallorca ist eine Steuer, die auf das Gesamtvermögen einer Person erhoben wird. Sowohl Residenten als auch Nichtresidenten müssen in Spanien Vermögensteuer zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des in Spanien gehaltenen Vermögens ab. Residenten haben oft höhere Freibeträge als Nicht-Residenten. Diese liegen seit 2024 bei aktuell 3.000.000EUR pro Person. Die Vermögensteuer wird in der Regel einmal jährlich fällig und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Einkommensteuer (IRPF): In Spanien gibt es sowohl regionale als auch nationale Einkommenssteuern, die von Einzelpersonen und Unternehmen zu zahlen sind. Für auf Mallorca ansässige Personen gelten besondere Einkommensteuersätze, die sich nach der Höhe des Einkommens richten. Außerdem gibt es verschiedene Abzüge und Freibeträge, die individuell geltend gemacht werden können. Für Nicht-Residenten, die Einkünfte aus Spanien beziehen, gelten in der Regel andere Steuersätze und Regelungen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt und mögliche Vorteile genutzt werden.
- Handelt es sich bei dem Verkäufer der Immobilie um eine Gesellschaft, ist zusätzlich zur Gewerbesteuer eine Körperschaftsteuer in Höhe von 25, bzw. 30 % auf den erzielten Gewinn zu entrichten. Ist der Eigentümer hingegen eine natürliche Person, unterliegt der Gewinn aus dem Immobilienverkauf der Einkommensteuer. Für Gebietsansässige und Gebietsfremde gelten unterschiedliche Steuersätze. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem aktuellen Verkaufspreis.
Sie sehen, es gibt einige steuerliche Aspekte beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca zu beachten. Wir empfehlen daher, sich diesem Thema im Rahmen des Kaufprozesses zu widmen und hierzu einen Steuerberater zu konsultieren. Sollten Sie eine Empfehlung brauchen, sprechen Sie hierzu bitte Ihren Ansprechpartner an. So können Sie umfassend über das spanische Immobilien- und Steuerrecht informiert werden.