87534 Oberstaufen / Thalkirchdorf

Bauen in Weilerlage

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Land area 700 m² Purchase Price 260.000 EUR
Property ID 24062017
Purchase Price 260.000 EUR
Commission Buyers Commission 3,57 % (incl. VAT)
Available from According to the arrangement
Energy Certificate
Energy information At the time of preparing the document, no energy certificate was available.
Building Description
Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 700 m², besticht durch seine optimale Lage und die vielfältigen Möglichkeiten für eine individuelle Bebauung.

Eine Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus mit Garage liegt bereits vor, sodass hier Ihr Traumhaus ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen entstehen kann.

Das Grundstück bietet Platz für ein Haus mit zwei Vollgeschossen, mit Satteldach. Die Bruttogrundfläche beträgt großzügige 120 m² (10,00 m x 12,00 m).


Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Locations
Der kleine Weiler befindet sich zwischen Oberstaufen und dem großen Alpsee und gehört zur Gemarkung Oberstaufen. Hier gibt es vorwiegend landwirtschaftlich betriebene Gehöfte. Der gesamte Ort steht unter Ensembleschutz.
Der Schrothkurort Oberstaufen und auch Thalkirchdorf liegen an der europäischen Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten des Rheins und der Donau mit ca. 7.820 Einwohnern und sind schnell erreichbar.
Sportlich Ambitionierte profitieren in Oberstaufen von mehreren Tennisplätzen, einer Langlaufloipe mit Flutlicht und dem bekannten Freizeitbad "Aquaria" mit seiner weitläufigen Saunalandschaft. Die Skipisten am Hochgrat, am Hündle und in Steibis sowie zahlreiche Golfplätze sind ebenfalls nur wenige Kilometer entfernt. Das gilt auch für den großen Alpsee – einem Eldorado für Surfer und Segler.
Auch Freunde des kulinarischen Genusses kommen in der Gegend voll auf Ihre Kosten. So finden sich in unmittelbarer Nähe zahlreiche interessante Gasthäuser, sowie Käsereien mit Direktverkauf. Ein Paradies für Feinschmecker.
Zum kulturellen Angebot sei erwähnt: Bregenz am Bodensee mit seiner bekannten Seebühne. Zug - und Busanbindung sind im ca. 8 Kilometer entfernten Oberstaufen vorhanden. Die beiden nächsten Flughäfen sind Memmingen und Friedrichshafen.
Eine hausärztliche Versorgung ist in Oberstaufen sichergestellt. Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf sind mit einem Feneberg, einem Norma und einer Käserei stets vorhanden. Die ansprechende Fußgängerzone im Ortskern lädt mit zahlreichen Boutiquen und Geschäften zu einem Shoppingbummel ein.

Entfernungen in die nächst größeren Städte:
- Immenstadt 7 km
-Kempten: 40 km
-Oberstdorf: 40 km
-Memmingen: 77 km
-München: 169 km
-Schloss Neuschwanstein: 76 km
-Lindau (Bodensee): 36 km
Features
- ca. 700 m² Grundstücksfläche
- Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus mit Garage liegt vor
- zwei Vollgeschosse
- Satteldach
- mögliche Bruttogrundfläche 10,00 m x 12,00 m = 120 m²
- Außenbereich (es liegt kein Bebauungsplan vor)




Nach Angabe der Eigentümer und Rücksprache mit dem hiesigen Bauamt, sind vom Bauherren noch folgende Erschließungskosten zu tragen:

- Aufwand für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung:
3,00 Euro/m² Grundstücksfläche und
16,00 Euro/m² Geschossfläche

- Aufwand für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung:
10,23 Euro/m² Geschossfläche

Die Angaben wurden unter Ausschluß der Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit eingeholt.

Für weitere Auskünfte in Sachen Bauantrags- und Erschließungskosten wenden Sie sich bitte an das Bauamt in Oberstaufen.












Auszug aus dem Vorbescheid des Landratsamt Oberallgäu:

II.

Das Landratsamt Oberallgäu erlässt folgenden Vorbescheid:

Das Bauvorhaben von XXX zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nummer 299 der Gemarkung Thalkirchdorf ist unter den unter Gründe, Ziffer III., aufgeführten Nebenbestimmungen bauplanungsrechtlich zulässig.

Dieser Bescheid hat Rechtswirkung für 3 Jahre. Der Vorbescheid berechtigt noch nicht zur Ausführung von Bauarbeiten. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller gesamtschuldnerisch zu tragen.

Gründe:

1.Frau XXX beantragten über die Bauortgemeinde beim Landratsamt Oberallgäu die Feststellung, ob für die im Betreff genannte Baumaßnahme mit einer Genehmigung gerechnet werden kann. Im Rahmen des Verfahrens wurde der Markt Oberstaufen beteiligt und hat sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Die Träger öffentlicher Belange wurden zum Vorhaben angehört.

2.Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen ist nach Art. 53 Abs. 1BayBO sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zum Erlass dieses Bescheides zuständig.


Die bauaufsichtliche Überprüfung hat ergeben, dass die Baumaßnahme nach §35 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungsfähig ist.
Das Landratsamt konnte daher die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens feststellen.




III.

Auflagen und Hinweise der Baugenehmigungsbehörde, die im Rahmen eines abschließenden Bauantrages zu beachten und einzuhalten sind:


1.1
Die gesicherte Erschließung des Vorhabens ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

1.2
Das Zweifamilienhaus mit Garage muss sich innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung Osterdorf und der in §1der Satzung festgelegten Grenzen für den bebauten Bereich befinden.
1.3
Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke wurden nicht am Verfahren beteiligt, da eine Beteiligung nicht beantragt wurde.
Die Bauantragsunterlagen sind den angrenzenden und betroffenen Nachbarn vorzulegen. Die Einwilligung ist im Bauantragsformular zu dokumentieren.
1.4
Angaben zu dem Vorhaben im Betreff und in den Plänen sind nur insoweit von der Bindungswirkung dieses Vorbescheids umfasst, als bei der Beantwortung der Fragen ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.5
Im Zuge des Antragsverfahrens wurde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines Zweifamilienhauses an dieser Stelle auf Flur Nr. 299 geprüft, nicht jedoch bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (wie beispielsweise die konkrete Höhe, Dachform, Anzahl Vollgeschoße etc.), die Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sein werden und im Zuge dieses Verfahrens geprüft werden.






Auflagen und Hinweise der vom Bauvorhaben betroffenen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen eines abschließenden Bauantrages zu berücksichtigen sind:

1. Auflage Naturschutz
Zu fällende Bäume sind 1:1 mit einheimischen Laubgehölzen wieder anzupflanzen. Bäume, die im Zuge dieses Vorhabens gefällt werden sollen, sind auf dem Baugrundstück in selbiger Anzahl wieder anzupflanzen. Hierfür sind einheimische Laubgehölze zu verwenden.

2. Hinweis Denkmalschutz
Die denkmalrechtliche Zulässigkeit (Ensembleschutz) wird im Rahmen des Bauantrags geprüft.

IV.

Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2, 6 und 10 des Kostengesetzes (KG) in Verbindung mit Tarif-Nr. 2.1.1/1.34 des Kostenverzeichnisses.
Other information
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